1. Im Lernfeldunterricht werden folgende Kompetenzbereiche gefördert und bewertet:
a) Kommunikative Kompetenz,
b) Soziale Kompetenz,
c) Methodenkompetenz, als Einzel- oder Sammelbewertung,
d) Berufsfachliche Kompetenz,
e) Deutsch,
f) Italienisch,
g) Englisch,
h) Gemeinschaftskunde/Zeitgeschichte,
i) Rechts- und Wirtschaftskunde,
j) Mathematik und Fachrechnen,
k) Sport und Bewegung,
l) Verhalten.
2. Bei der Bewertung der vier Kompetenzbereiche laut vorhergehendem Absatz 1 Buchstaben a, b, c und d wird berücksichtigt, wie die Schülerinnen und Schüler das Wissen und Können sowie die Fähigkeiten und Haltungen in diesen Kompetenzbereichen in alltägliche Berufs- und Lebenssituationen einzubringen und anzuwenden vermögen.
3. Das Lehrerkollegium bestimmt bzw. delegiert an den Klassenrat die Art und Anzahl der Leistungsfeststellungen. Zudem legt das Lehrerkollegium fest (kann das LK bzw. der Klassenrat festlegen, ob), dass ein spezifisches Fach/ein spezifischer Kompetenzbereich nicht gesondert bewertet wird, sondern die Bewertung in Lernfeldern vorgenommen wird. Das Lernfeldteam, welches die inhaltliche Unterrichtsgestaltung übernommen hat, schlägt die Leistungsbewertung vor. Der Klassenrat bestätigt oder ändert mit entsprechender Begründung die von den einzelnen Lehrpersonen bzw. Lernfeldkernteams vorgeschlagenen Bewertungen.
4. Sieht der Lehrplan einen Unterricht nach vergleichbaren pädagogisch-didaktischen Konzepten wie den Lernfeldunterricht vor, so gelten die Bestimmungen dieses Artikels, sofern im Lehrplan nichts anderes vorgesehen ist.