1. Die periodische Bewertung und die Jahresbewertung der Lernprozesse und Leistungen in den Fächern/Kompetenzbereichen sowie die Bewertung des Verhaltens erfolgt mit Ziffernnoten; dabei ist folgende siebenteilige Notenskala zu verwenden:
Note 10: angestrebte Kompetenzen in vollem Umfang und sehr überzeugender Weise erreicht; erwartbare Anforderungen überaus deutlich übertroffen,
Note 9: fachliche Anforderungen in weit über das Wesentliche hinausgehende Ausmaß erfüllt,
Note 8: fachliche Anforderungen in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt,
Note 7: fachliche Anforderungen werden in den wesentlichen Bereichen des Faches zur Gänze erfüllt,
Note 6: fachliche Anforderungen werden in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt,
Note 5: fachliche Anforderungen werden nicht einmal in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt,
Note 4: fachliche Anforderungen werden in den wesentlichen Bereichen kaum ansatzweise erfüllt.
2. Die Schulen der Berufsbildung können ein eigenes Bewertungskonzept entwickeln, das auf die Form der Bewertung laut vorhergehendem Absatz 1 verzichtet. Bei der Zulassung zur Diplomprüfung bzw. zur Abschlussprüfung der Oberschule ist auf jeden Fall die Bewertung in Ziffernnoten vorzunehmen. Ebenso ist bei einem Schulwechsel die Bewertung in Ziffernnoten vorzunehmen, sofern dies von der aufnehmenden Schule verlangt wird.
3. Bei der Entscheidung der Jahresbewertung sind die Jahresleistung und die Gesamtentwicklung der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Dabei ist der arithmetische Mittelwert nur eine Grundlage der Bewertung.