Kundgemacht im Ord. Beibl. Nr. 1 zum A.Bl. vom 1. Juni 1993, Nr. 25.
(1) Im Rahmen der Artikeldebatte des Gesetzentwurfes über die allgemeine Rechnungslegung findet das von Artikel 101 Absatz 5 vorgesehene Verfahren Anwendung. Die einzelnen Haushaltsgrundeinheiten, zu denen Wortmeldungen beantragt worden sind, werden jedoch am Ende der entsprechenden Wortmeldungen nicht der Abstimmung unterzogen. 47)
Art. 102 wurde ersetzt durch Art. 35 des B.LT. vom 7. Mai 2003, Nr. 5.