Bestimmungen über das Erstellen des Haushaltes für das Finanzjahr 1990 und für den Dreijahreszeitraum 1990-1992 (Finanzgesetz 1990)
(enthält Änderungen zum:
L.G. Nr. 27/1975: Finanzierung öffentlicher Bauarbeiten der Gebietskörperschaften
L.G. Nr. 36/1978: Beteiligung des Landes an den Dotationsfonds der "Investitionsbank Trentino-Südtirol"
L.G. Nr. 9/1984: Finanzbestimmungen und Änderungen von Landesgesetzen in Zusammenhang mit der Berichtigung des Haushaltsvoranschlages des Landes für das Finanzjahr 1984)