Maßnahmen zugunsten der Landesbediensteten, die der ladinischen Sprachgruppe angehören
(kundgemacht im A.Bl. vom 19. Jänner 1982, Nr. 4; findet laut Art. 35 des Bereichsvertrages für das Landespersonal vom 4. Juli 2002, keine Anwendung mehr)