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1. die gesamte Tätigkeit der medizinisch-assistierten Fortpflanzung, sei es jene der homologen wie auch der heterologen Tätigkeit im Rahmen der Aufnahme dieser in die nationalen wesentlichen Betreuungsstandards “LEA“, die im Dokument “Definition der einheitlichen Tarifgestaltung für die Leistungen der heterologen Befruchtung”, welches von den Regionen und den Autonomen Provinzen mitgetragen wird (mit Ausnahme der Präzisierungen der Region Lombardei), enthalten sind und welches einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage A) bildet, zu übernehmen;
2. den Inhalt des Dokuments “Tarife für die homologe medizinisch-assistierte Fortpflanzung”, als Anlage B und ebenso als wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses, zu genehmigen;
3. die Dokumente “Fragebogen über den Gesundheitszustand des Spenders/der Spenderin von Gameten und dem Vorhandensein von Risikofaktoren”, “Erklärung zur Einwilligung für die Spende von Gameten” und “Einwilligungserklärung zum Erhalt von Gameten”, welche einen weiteren wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage C) bilden, in Berücksichtigung der Voraussetzung einer informierten Einwilligung zu den Prozeduren der homologen medizinisch-assisiterten Fortpflanzung, im Sinne der gültigen gesetzlichen Bestimmungen, zu genehmigen;
4. vorzusehen, dass die Bürger, die sich in einem fruchtbaren Alter befinden, jedoch von einer Tumorerkrankung betroffen sind, und sich trotz einer längerfristigen günstigen Prognose, der Chemotherapie, der Radiotherapie sowie chirurgischen Leistungen, unterziehen müssen, das Anrecht erhalten, vor allem dann wenn das Risiko einer Beeinträchtigung ihrer zukünftigen Fertilität besteht, folgende Leistungen in Anspruch nehmen können: „Sonographische Überwachung des Eisprungs“ (Kodex 69.92.2), „Sonographisch durchgeführte Nadelaspiration der Follikel“ (Kodex 65.11.1) und „Kryokonservation von Spermien/Oozyten/gonadischem Gewebe“ (Kodex 69.93.4) für die Bürger weiblichen Geschlechts, mit der Verschreibung der Pharmaka für die Anregung des multiplen Wachstums der Follikel, des „Ovulation-Triggerings“ und der Leistungen „Aufbereitung der Samenflüssigkeit“ (Kodex 69.92.1) und Kryokonservation der Spermien/Oozyten/gonadischem Gewebe“ (Kodex 69.93.4) für die Bürger männlichen Geschlechts, mit Befreiung der Kostenmitbeteiligung (Befreiungskodex 048);
5. bei Bedarf, im Hinblick auf die Umsetzung der gültigen gesetzlichen Bestimmungen auf dem Gebiet der medizinisch-assistierten Fortpflanzung Vereinbarungen mit nationalen oder ausländischen akkreditierten öffentlichen Einrichtungen sowie bei Begründung ebenso mit privaten akkreditierten Partnern auf nationaler oder internationaler Ebene, abschließen zu können.