Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1301 vom 29/08/2011 wurde das Pilotprojekt zur Nutzung der betrieblichen Tagesstätten für die Kinder der Landesbediensteten im Sinne der Art. 13 des Bereichsabkommens vom 24. November 2009 genehmigt.
Das mit obgenannte Beschluss genehmigte Pilotprojekt ist im Monat September 2014 ausgelaufen.
Der Beschluss der Landesregierung Nr. 716 vom 17/06/2014 sieht die einjährige Verlängerung des Pilotprojektes zur Nutzung der betrieblichen Tagesstätten und Tagesmütter-/Tagesväterdienste für die Kinder der Landesbediensteten im Sinne des Art. 13 des Bereichsabkommens vom 24. November 2009 vor.
Die mit obgenannten Beschluss genehmigte einjährige Verlängerung läuft im Monat September 2015 aus.
Im Entwurf der Rahmenvereinbarung genehmigt mit Beschluss Nr. 1301 vom 29/08/2011, steht im Art.5 „Dauer des Vertrages und Rücktritt“: „Die vorliegende Rahmenvereinbarung dauert drei Jahre ab Vertragsabschluss und kann für weitere drei Jahre, nach vorhergehender Genehmigung durch die Landesregierung verlängert werden“.
Das Tätigkeitsprogramm des Amtes für Personalentwicklung für das Jahr 2015, das mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1404 vom 25/11/2014 genehmigt worden ist, sieht die Gewährung von Beiträgen für die Nutzung von betrieblichen Kindertagesstätten und Tagesmütter-/Tagesväterdiensten für Kleinkinder von Landesbediensteten vor.
Diese Maßnahme erlaubt den Landesbediensteten eine flexible und effektive Vereinbarkeit zwischen Familienleben und beruflicher Entwicklung in der ersten Betreuungsphase des Kindes (im Alter von 3 Monaten bis 4 Jahren).
Das Landesfamiliengesetz (L.G. vom 17/05/2013, Nr. 8 „Förderung und Unterstützung der Familie in Südtirol“) sieht die Ausarbeitung eines neuen Finanzierungssystems für die Kleinkinderbetreuungsdienste vor, welches ab 2017 zur Anwendung kommen wird.
Die Landesregierung
b e s c h l i e ß t
einstimmig und in gesetzmäßiger Weise:
1. Die Verlängerung des Pilotprojektes zur Nutzung der betrieblichen Tagesstätten und der Tagesmütter-/Tagesväterdienste für die Kinder der Landesbediensteten wird für weitere 15 Monate und zwar bis zum 31/12/2016 genehmigt.
2. Die entsprechenden Ausgaben zu Lasten der Landesverwaltung werden auf dem Kapitel 02100.50 des Landeshaushaltes des betreffenden Jahres vorgesehen.