DIE LANDESREGIERUNG
hat in folgende Rechtsvorschriften, Verwaltungsakte und Unterlagen eingesehen:
Die Entschließung des Europäischen Parlaments Nr. 75 vom 29. Mai 1997 zur Rechtsstellung der nichtkonventionellen Medizinrichtungen, in welcher u.a. darauf hingewiesen wird, den Patientinnen und Patienten eine möglichst weitgehende freie Therapiewahl zu gewährleisten, wobei ein sehr hohes Sicherheitsniveau und genaueste Informationen über die Unschädlichkeit, die Qualität, die Wirksamkeit und die eventuellen Risiken der sogenannten nichtkonventionellen Medizinrichtungen sicherzustellen ist und sie vor nicht qualifizierten Personen zu schützen sind.
Das Dokument zum Staat Regionen-Autonome Provinzen Abkommen vom 7. Februar 2013, betreffend das „Einvernehmen zu den Kriterien und Modalitäten für die Qualitätssicherung der Ausbildung und der Ausübung seitens Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, und Apotheker der Akupunktur, Phytotherapie und Homöopathie“, mit welchem das Anwendungsfeld, die Definition der Methoden, die Kriterien der Ausbildung, die Ausbildungsziele, die Methodik der Ausbildungslehrgänge, die Akkreditierung der öffentlichen und privaten Ausbildungseinrichtungen in Akupunktur, Phytotherapie und Homöopathie, die Leitlinien zum Interessenskonflikt und die Kriterien, an die sich die privaten und öffentlichen akkreditierten Ausbildungseinrichtungen halten sollen, definiert werden;
Der Erklärungsbrief des Gesundheitsministeriums vom 24. Juli 2014, Protokollnummer 40978 – P, zum genannten Abkommen vom 7. Februar 2013, mit welchem, unter anderem, die Einsetzung einer Landeskommission suggeriert wird und deren Aufgaben folgendermaßen in synthetischer Form aufgelistet werden können:
• Akkreditierung der Bildungseinrichtungen;
• Definition der Akkreditierungsverfahren;
• Definition der eventuellen Gebühren zur Deckung der Kosten für die Akkreditierung zu Lasten der zu akkreditierenden Einrichtungen
• Anwendung der Sanktionsmaßnahmen bei Abweichung von den Akkreditierungsvoraussetzungen;
• Überprüfung der Zweifelsfälle, welche von den Kammern aufgezeigt werden;
• Einrichtung und Erhaltung des regionalen Verzeichnisses der öffentlichen und privaten akkreditierten Einrichtungen;
• Vorbereitung der jährlichen Berichte zwecks Übermittlung an die Unterzeichner des Staat Regionen Autonome Provinzen Abkommens;
• Förderung von Forschungsprojekten und CME-Weiterbildungssveranstaltungen auf Landesebene;
Die Qualitätssicherung der Ausbildung ist eine wesentliche Voraussetzung, um der Bevölkerung Südtirols die erbrachte Leistungsqualität, im Bereich der Akupunktur, Phytotherapie, Homöopathie seitens der Ärztinnen und Ärzte, Tierärztinnen und Tierärzte, Apothekerinnen und Apotheker und die Qualität der Dienste im Bereich der nichtkonventionellen Medizinrichtung zu garantieren;
Aufgrund des Staat-Regionen-Autonome Provinzen Abkommens vom 05. November 2009 „das neue System für die ständige Weiterbildung in der Medizin – Akkreditierung der Provider CME, Fernunterricht, Bildungsziele, Bewertung der Qualität in der Weiterbildung im Gesundheitswesen, Weiterbildungen im Ausland, Freiberufler“ betreffend, übernimmt die Autonome Provinz Bozen als Akkreditierungseinrichtung, mittels der mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1166 vom 25. Juli 2011 eingerichteten Landeskommission für die ständige Weiterbildung, auch die Verantwortung für die Kontrolle der akkreditierten Provider (Veranstalter von Bildungsmaßnahmen) sowie die Überprüfung der CME- Tätigkeiten, welche diese ausüben;
Mit nachfolgendem Dekret der Direktorin der Abteilung Gesundheitswesen wird die Landeskommission für die Akkreditierung der Bildungseinrichtungen im Bereich der nichtkonventionellen Medizinrichtungen, gebildet aus Expertinnen und Experten, welche in dem vom Art. 3 des Staat-Regionen-Autonome Provinzen- Abkommen vom 7. Februar 2013 vorgeschriebenen Verzeichnisse der Berufskammern eingeschrieben sind, ergänzt mit zwei Mitgliedern der Kommission für die ständige Weiterbildung, Expertinnen und Experten in der Akkreditierung von Bildungseinrichtungen, namhaft gemacht.
Die Kriterien für die Akkreditierung der öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen in Akupunktur, Phytotherapie und Homöopathie, so wie im Art. 7 des Staat-Regionen-Autonome Provinzen Abkommen vom 7. Februar 2013 vorgesehen, sind folgende:
1. Vereinigungen, wissenschaftliche Gesellschaften und öffentliche und private Ausbildungseinrichtungen, welche Fachkräfte mit spezifischen Curricula und Kompetenzen in den obengenannten Fachgebieten aufweisen, können akkreditiert werden;
2. Vereinigungen wissenschaftliche Gesellschaften, und öffentliche und private Bildungseinrichtungen, welche sich um die Akkreditierung bewerben, müssen rechtlich konstituiert werden;
3. Die Akkreditierung wird von der Region bzw. Autonomen Provinz ausgestellt, wo die Einrichtung ihren rechtlichen Sitz hat und hat Gültigkeit auf dem gesamten Staatsgebiet.
Nach Anhören des Berichterstatters,
beschließt
die Landesregierung einstimmig in gesetzlicher Form:
1. das Staat-Regionen Autonome Provinzen Abkommen vom 7. Februar 2013 „Bestimmungen und Zertifizierungsmodalitäten für die Ausbildung und Ausübung der Akupunktur, Phytotherapie und Homöopathie seitens der Ärzte, der Zahnärzte, der Tierärzte und Apotheker“ zu übernehmen;
2. mit nachfolgendem Dekret der Direktorin der Abteilung Gesundheitswesen wird die Landeskommission für die Akkreditierung der Bildungseinrichtungen im Bereich der nichtkonventionellen Medizinrichtung ernannt;
3. die Akkreditierung der öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im Bereich Akupunktur, Phytotherapie und Homöopathie erfolgt mit Dekret der Landesrätin für Gesundheit auf Vorschlag obengenannter Kommission;
4. die Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol zu veranlassen.