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1. die Tätigkeiten im Bereich der „Gewerbegebiete“, die bisher von BLS ausgeübt worden sind, werden ab 01.01.2016 an die Wirtschaftsabteilung des Landes übertragen; es handelt sich insbesondere um folgende Aufgaben:
- Erwerb, Bau, Umbau, Nutzung und Verwaltung von Liegenschaften für angesiedelte bzw. anzusiedelnde Unternehmen (Art. 6 Absatz 1 Buchstabe f) der Vereinbarung);
- Erschließung von Gewerbegebieten (Art. 6 Absatz 1 Buchstabe g) der Vereinbarung),
- Zuweisung von Liegenschaften, einschließlich Vertragsverfahren, samt allen damit verbundenen Maßnahmen (Art. 6 Absatz 3 der Vereinbarung);
- Erstellung der Durchführungspläne, in Abstimmung mit der für die Raumordnung zuständigen Abteilung (Art. 6 Absatz 4 der Vereinbarung);
- Planung und/oder Ausführung der Erschließungsarbeiten in den Gewerbegebieten von Landesinteresse, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Infrastrukturen der Telekommunikation (Art. 6 Absatz 5 der Vereinbarung),
- Bearbeitung der Beitrags- und Finanzierungsanträge, welche im Sinne des Landesgesetzes vom
20. August 1972, Nr. 15, Artikel 35/quinquies und 35/septies, in geltender Fassung, eingereicht werden (Art. 6 Absatz 7 der Vereinbarung);
2. Bau- und Erschließungsarbeiten sowie Vereinbarungen zu Erschließungsarbeiten, die in den Budgets der BLS bereits vorgesehen wurden, aber bis zum 31.12.2015 nicht abgeschlossen werden können, werden bis zu deren vollständigen Abschluss weiterhin von der BLS abgewickelt und betreut; die betreffenden Projekte werden in der noch abzuschließenden, neuen Vereinbarung mit der BLS aufgelistet;
3. in der Phase des Übergangs der Tätigkeiten gemäß vorhergehendem Punkt 1 von der BLS an die Wirtschaftsabteilung und jedenfalls nicht länger als bis zum 31.12.2016 gewährleistet die BLS mit den bisher dafür zuständigen Bediensteten die notwendigen Ausführungs-, Unterstützungs- und Einschulungstätigkeiten, wobei die entsprechenden Personalkosten und das Personal selbst zu Lasten der BLS bleiben; die dafür notwendigen Finanzmittel werden vom Land im Rahmen des Dienstleistungsvertrages der BLS übertragen;
4. die Personalabteilung ist beauftragt, innerhalb 30.09.2016 die Wettbewerbsverfahren für die Berufsbilder und Funktionsebenen des Personals, welches für die Erfüllung der Aufgaben laut Punkt 1 notwendig ist, auszuschreiben und abzuhalten.