1. Bei unrechtmäßiger Inanspruchnahme der Rückerstattung oder Falschangaben werden die einschlägigen Gesetzesbestimmungen angewandt.
2. Werden im Fall von Leasing die betreffenden Güter bei Ablauf des Vertrags und jedenfalls vor Auszahlung der Förderung nicht dem Begünstigten ins Eigentum übertragen, wird die gesamte Förderung widerrufen.
3. Werden Mehrjahreserstattungen wegen des Ablaufs der verlängerten Frist laut Artikel 8 Absatz 5 widerrufen, können die Begünstigten einen Antrag auf Gewährung der widerrufenen Rückerstattungsrate stellen, um die Investition abzuschließen. Für die Antragseinreichung gelten die Modalitäten laut Artikel 5, die für den Neubau, den Umbau oder die Erweiterung vorgesehen sind.