1. Erstattet werden die Ausgaben für den Ankauf und das Leasen von medizinischen Geräten, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen und anderen beweglichen Gütern, die der gesundheitlichen Betreuung der Bewohner und Bewohnerinnen von Seniorenwohnheimen dienen. Die Rückerstattung darf ausschließlich den Ankauf oder das Leasen von Produkten betreffen, die von der Landesregierung genehmigt sind, sowie die jeweiligen eingebauten Ersatzteile. Der für das einzelne Produkt samt etwaigem Zubehör zu erstattende Betrag darf den, von der Landesregierung, vorgesehenen Höchstbetrag nicht überschreiten. Die unter dem genannten Höchstbetrag liegenden Ausgaben werden zur Gänze rückerstattet.
2. Die Rückerstattung wird als jährliche Erstattung gewährt, oder als Mehrjahreserstattung bei Erweiterung oder Neubau. Im Fall eines Umbaus wird die Erstattung je nach Höhe des Betrages als jährliche Erstattung oder als Mehrjahreserstattung gewährt.