(1) Der Betrieb kann nach obligatorischem Anhören des Beirats gemäß Artikel 11 die Reduzierung und die Auflassung der Dienststunden eines Facharztes im Falle eines andauernden Rückgangs der Anzahl der Leistungen, dokumentiert durch die Anzahl der Vormerkungen und die im Laufe eines Jahres erhobenen Statistiken, verfügen.
(2) Der Betrieb führt die vom Absatz 1 vorgesehenen Maßnahmen der Kürzung oder Auflassung der Dienststunden nicht durch, falls:
- a) nicht die andauernde Anwesenheit des für das gute Funktionieren der einzelnen fachärztlichen Dienste notwendigen technischen und Krankenpflegepersonals gewährleistet wurde;
- b) die fachärztlichen Ambulatorien oder Dienststellen nicht mit effizienten und angemessenen Einrichtungen ausgerüstet wurden;
- c) der andauernde Rückgang der Leistungen nicht vom beruflichen Verhalten des Facharztes abhängt.
(3) Bevor die Maßnahme der Kürzung oder Auflassung der Dienststunden gemäß vorhergehendem Absatz ergriffen wird, trifft der Betrieb die Maßnahme der Mobilität gemäß Artikel 4.
(4) Die allfällige Maßnahme der Reduzierung oder des Widerrufs, die vom Betrieb nach obligatorischem Gutachten des Beirats gemäß Artikel 11 und nach Anhören des Interessierten zu ergreifen ist, wird auf jeden Fall nicht vor Ablauf von 45 Tagen nach der Mitteilung wirksam.
(5) Gegen die Maßnahmen der Reduzierung oder der Auflassung der Dienststunden und/oder des Widerrufs des Auftrags kann der Interessierte Einspruch an den Generaldirektor des Betriebs innerhalb der Verfallsfrist von 15 Tagen ab Erhalt der schriftlichen Mitteilung erheben.
(6) Der Einspruch hat suspendierende Wirkung der Maßnahme.
(7) Der Generaldirektor des Betriebs entscheidet über den Einspruch nach Anhören des Interessierten und nach Einholen des Gutachtens des Beirats gemäß Artikel 11, welches innerhalb von 30 Tagen nach Antrag zu erteilen ist.
(8) Falls der Beirat gemäß Artikel 11 erachtet, daß es sich um Gründe disziplinarischer Art handelt, kann er vorschlagen, daß der Fall an die Disziplinarkommission gemäß Artikel 13 für die entsprechenden Maßnahmen überwiesen wird.