Bestimmungen über das Erstellen des Haushaltes für das Finanzjahr 1985 und für den Dreijahreszeitraum 1985-1987 (Finanzgesetz 1985)
(kundgemacht im Beibl. Nr. 2 zum A.Bl. vom 22 Jänner 1985, Nr. 4; Text wird nicht wiedergegeben, da es sich ausschließlich um Finanzbestimmungen handelt)