Änderungen des Landesgesetzes vom 13. August 1964, Nr. 11, betreffend die Gewährung von Beiträgen an die Garantiegenossenschaft für Handwerker der Provinz Bozen
(enthält Änderungen zum L.G. Nr. 11/1964: Gewährung von Beiträgen an die "Kreditgarantiegenossenschaft für Handwerker der Provinz Bozen")