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1. den Tarifsatz für die Flugminute in der Südtiroler Flugrettung auf Euro 140,00.- anzupassen;
2. festzulegen, dass der im vorangegangenen Punkt 1 angeführte Tarifsatz mit Beginn 1. Oktober 2015 Anwendung findet und zwar zu Zwecken der gesamten Verrechnung in der Flugrettung, im Rahmen der interregionalen und der internationalen Krankenmobilität, sowie bei der Rückforderung durch Schäden an Dritten, wie auch in allen weiteren Fällen, wo eine Anlastung der Kosten an Private oder Körperschaften vorgesehen ist;
3. zudem wird am Beschluss der Landesregierung, Nr. 1862 vom 27.05.2002 festgehalten, welcher unter anderem eine Beteiligung des Bürgers an der Kostenübernahme in der Flugrettung, regelt;
4. gegenständlicher Beschluss bringt keine Ausgaben für den Landeshaushalt mit sich.