Beschluss vom 14. April 2015, Nr. 422
Finanzierungen von Sanierungsmaßnahmen auf der Grundlage des theoretischen Gesamtbetrages der Steuerabzüge – Vorrang bei der Genehmigung der Gesuche (siehe auch Beschluss Nr. 1016 vom 26.11.2019)
Attendere, processo in corso!