3.1 Die Beitragsansuchen müssen jährlich bis zum Verfalltermin vom 28. Februar oder im Falle von Beiträgen für Nationalpark- und Naturparkhäuser oder Nationalpark- und Naturparkinfostellen innerhalb der in der jeweiligen Konvention angegebenen Frist eingereicht werden, und zwar beim Landesamt für den Nationalpark Stilfserjoch, wenn es sich um Nationalparkbelange handelt, und in allen anderen Fällen beim Verwaltungsamt für Raum und Landschaft. Falls das Gesuch mit der Post übermittelt wird, gilt der Aufgabetag als Tag der Einbringung.
3.2 Dem Gesuch, wofür der eigens vorgesehenen Vordruck zu verwenden ist, sind folgende Unterlagen beizufügen:
- detaillierter Bericht über die geplanten Tätigkeiten,
- Kostenvoranschlag über die geplanten Tätigkeiten,
- Finanzierungsplan für die geplanten Tätigkeiten mit vollständiger Angabe der Finanzierungsquellen,
- Gründungsakt und Satzung bei Erstansuchen oder wenn Änderungen erfolgt sind,
- Tätigkeitsbericht und Abrechnung des vergangenen Jahres bei Erneuerung von Gesuchen,
- Erklärung betreffend die Mehrwertsteuerposition,
- Erklärung betreffend den Steuerrückbehalt.
3.3 Nachträglich erfolgte inhaltliche Änderungen an den Unterlagen müssen umgehend mit geteilt werden.
3.4 Im Falle der Unvollständigkeit der Gesuche fordert das für die Bearbeitung der Gesuche zuständige Amt der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung die Gesuchstellenden auf, die fehlenden Dokumente innerhalb einer Verfallsfrist von 30 Tagen ab Aufforderung nachzureichen. Nach Ablauf der Frist wird das Ansuchen archiviert.
3.5 Das für die Bearbeitung der Gesuche zuständige Amt der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung kann zusätzlich zu den vorgesehenen Unterlagen jedes andere für die Bearbeitung des Gesuches oder für die Auszahlung der Beihilfen und Beiträge notwendig erachtete Dokument anfordern sowie Lokalaugenscheine durchführen.