1. Die gegenwärtigen Bestimmungen ersetzen die mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1054 vom 3. Oktober 2017 genehmigten Richtlinien und gelten ab den für das Jahr 2024 eingereichten Anträge um Beitrag.
2. Bereits abgeschlossene Vereinbarungen für den Ankauf von Betreuungsplätzen im Tagesmutterdienst können noch bis 31. Dezember 2023 gefördert werden. Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle Betreuungsverträge nach den einheitlichen Richtlinien für die Kleinkindbetreuung auf Gemeindeebene abgeschlossen werden.