1. Dem Begünstigten wird ein Landesbeitrag in Höhe von 50 Prozent der getragenen Kosten gewährt. Diese Kosten errechnen sich aus vereinbartem Stundensatz (Vollkostensatz) abzüglich Tarif zu Lasten der Nutzerfamilie, multipliziert mit den voraussichtlichen Betreuungsstunden für das jeweilige Bezugsjahr.
2. Antragstellern, die im Besitz einer gültigen Zertifizierung "audit familieundberuf" sind, wird ein Zuschlag im Ausmaß von 5 Prozentpunkten gewährt.
3. Im Falle von wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Antragstellers, welche durch die Inanspruchnahme von sozialen Abfederungsmaßnahmen nachgewiesen werden, kann der Landesbeitrag um 10 Prozentpunkte erhöht werden.