1. Die begünstigten Organisationen weisen im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit in angemessener Form darauf hin, dass die Vorhaben durch die Autonome Provinz Bozen, Abteilung Präsidium, Amt für Außenbeziehungen und Ehrenamt, finanziell unterstützt wurden; dies gilt insbesondere für Drucksachen, Werbematerial, Veröffentlichungen, Medienprodukte und Ähnliches. Sie verwenden dabei das Logo des Landes, das ihnen vom Amt für Außenbeziehungen und Ehrenamt für die spezifische Verwendung auf Anfrage bereitgestellt wird.