1. In der Regel werden nur Kleinkinder aufgenommen, welche die Betreuungseinrichtung für mindestens 12 Wochenstunden besuchen.
2. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gewährleisten zusammen mit den Trägerkörperschaften Transparenz im Hinblick auf die Anträge und das Aufnahmeverfahren.Die Trägerkörperschaften sind verpflichtet, eine transparente Rangordnung gemäß den von der Familienagentur vorgegebenen Kriterien und Regelungen zu führen und laufend zu aktualisieren. Die Erziehungsberechtigten der in der Rangordnung eingetragenen Kleinkinder haben das Recht, jederzeit auf Anfrage über die jeweilige Position in der Rangordnung informiert zu werden.
3. Um die pädagogische Kontinuität zu gewährleisten, haben die bereits betreuten Kleinkinder Vorrang gegenüber neu aufzunehmenden Kindern.