1. Nicht zulässig sind:
a) Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung und Fahrten, außer es handelt sich um Kosten für externe Referenten/Referentinnen bei der Durchführung von Tagungen u. Ä. oder um Kosten für die Begleitung von Menschen mit Behinderung, Pflegebedürftigen und Jugendlichen,
b) Ausgaben für Bau oder Renovierung von Gebäuden und Infrastrukturen,
c) Passivzinsen,
d) Ausgaben für Rechtsstreitigkeiten,
e) absetzbare Steuern und Gebühren.