Die Parteien erklären, dass die im gegenständlichen Teilvertrag erzielten Abmachungen eine Ausgewogenheit der jeweiligen Interessen berücksichtigen.
Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und mit dem Ziel, die Verhandlungen auf dezentraler Ebene weiterzuführen:
• verpflichtet sich der Sanitätsbetrieb, die öffentliche Delegation, welche den dezentralen Kollektivvertrag verhandeln wird, innerhalb von 30 Tagen ab Inkrafttreten des gegenständlichen Vertrags zu ernennen.
• verpflichten sich die Gewerkschaften, der öffentlichen Delegation die jeweiligen Plattformen vorzustellen.
• verpflichtet sich die öffentliche Delegation, die Gewerkschaftsvertreter innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Plattformen zur Eröffnung der Verhandlungen einzuladen.