1. Anspruch auf die Förderungen haben Dachverbände ohne Gewinnabsicht, bei denen es sich ausschließlich oder mehrheitlich um Zusammenschlüsse von ehrenamtlich tätigen Organisationen im Sinne der geltenden Bestimmungen handelt.
2. Anspruch auf die Förderungen haben zudem Vereinigungen von Körperschaften des Dritten Sektors, auch zeitweiliger Natur, sofern sie mindestens 30 Organisationen umfassen, darunter auch solche, die im Sinne der geltenden Bestimmungen ehrenamtlich tätige Organisationen sind.
3. Förderungen können nur für Vorhaben/Tätigkeiten gewährt werden, die in Südtirol umgesetzt werden.