1. Das Zentrum tritt in alle laufenden Verträge der Abteilung für land- und forstwirtschaftliches Versuchswesen (33) als Rechtsnachfolger ein.
2. Die Führungs- und Verwaltungsstruktur des Zentrums und die damit verbundenen Kompetenzen bleiben unverändert solange sie nicht neu geregelt werden.
3. Dem Zentrum wird das Personal der abgeschafften Abteilung für land- und forstwirtschaftliches Versuchswesen (33) mit einem Kontingent von 85 Vollzeitäquivalenten zur Verfügung gestellt.