1. Der Koordinierungsbeirat versammelt sich auf Einberufung des Direktors/der Direktorin des Zentrums immer dann, wenn er oder sie dies für nötig erachtet, in jedem Fall jedoch mindestens vier Mal im Jahr. Der Koordinierungsbeirat hat folgende Aufgaben und Funktionen: er
a) stimmt die Tätigkeiten des Zentrums mit der Landesregierung, der Landesverwaltung und anderen in dem Bereich tätigen Verwaltungen oder Einrichtungen ab,
b) ist für strategische Fragen zuständig und schlägt neue Strategien vor,
c) fördert die Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Organisationen, die ähnliche Ziele verfolgen, sowie mit privaten und universitären Einrichtungen, und informiert darüber den Direktor/die Direktorin und den wissenschaftlichen Beirat,
d) äußert sich zum Haushaltsvoranschlag und zur Abschlussrechnung des Zentrums; nach positivem Gutachten werden diese der Landesregierung zur Genehmigung unterbreitet,
e) schlägt der Landesregierung den Erwerb und die Veräußerung von Liegenschaften vor,
f) befasst sich mit weiteren Angelegenheiten, welche der Präsident oder die Präsidentin auf die Tagesordnung setzt.
2. Für spezifische Themen und bei besonderen Problemen ist der Direktor/die Direktorin befugt, jeweils interne oder externe Fachleute beziehungsweise Personen in Vertretung anderer Verwaltungen oder Einrichtungen mit beratender Funktion zu den Sitzungen des Koordinierungsbeirats einzuladen.
3. Die Einberufung mit Angabe des Datums, des Ortes, der Uhrzeit und der Tagesordnung der Sitzung erfolgt ausschließlich auf telematischem Wege, in der Regel sieben Tage vor dem festgesetzten Sitzungstermin und, in dringenden Fällen, mindestens zwölf Stunden vor Sitzungsbeginn.
4. Von jeder Sitzung wird ein eigenes Protokoll verfasst. Die Schriftführung übernimmt eine Person, die bei der für Landwirtschaft zuständigen Landesabteilung bedienstet ist oder eine Person, die beim Zentrum bedienstet ist oder diesem zur Verfügung gestellt wurde.