1. Der wissenschaftliche Beirat versammelt sich auf Einberufung des Direktors/der Direktorin des Zentrums immer dann, wenn er oder sie es für nötig erachtet, in jedem Fall jedoch mindestens ein Mal im Jahr. Der wissenschaftliche Beirat hat folgende Aufgaben und Funktionen: er
a) berät den Direktor/die Direktorin des Zentrums bei wissenschaftlichen Fragen und nimmt Stellung zur wissenschaftlichen Ausrichtung des Zentrums im Rahmen der Aufgaben und Ziele laut Statut,
b) nimmt Stellung zum Tätigkeitsprogramm, das der Direktor oder die Direktorin vorlegt.
2. Der Beirat kann eigene Fachbeiräte bilden, die er mit vorbereitenden Tätigkeiten betraut.