1. Das Zentrum hat folgende Einnahmen:
a) Beiträge, Finanzierungen und Zuweisungen des Landes und anderer inländischer oder ausländischer Einrichtungen oder Unternehmen öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Natur,
b) sämtliche Einnahmen aus der Führung und in Zusammenhang mit der Umsetzung der Ziele des Zentrums, einschließlich öffentliche oder private Finanzierungen für spezifische Projekte, die an die Pflicht gekoppelt sind, die Einnahmen aus den Tätigkeiten laut Artikel 2 Absätze 1, 2 und 3 in das Zentrum zu reinvestieren,
c) Erträge aus Versuchsfeldern und aus der normalen landwirtschaftlichen Produktion,
d) die Erträge der auf Rechnung Dritter geleisteten Tätigkeiten,
e) Erlöse aus der Veräußerung des nicht mehr verwendeten beweglichen Inventars.
2. Alle Einnahmen des Zentrums müssen in den Haushalt eingetragen und dem Schatzamt überwiesen werden.