1. Das Kollegium der Rechnungsprüferinnen und –prüfer kontrolliert die Finanzgebarung des Zentrums. Es
a) beaufsichtigt die Finanz- und Vermögensgebarung des Zentrums,
b) prüft, ob die buchhalterischen Unterlagen und Maßnahmen korrekt sind,
c) führt Kassenkontrollen durch,
d) verfasst einen Bericht zum Haushaltsvoranschlag, der dessen Richtigkeit bestätigt,
e) legt dem Direktor/der Direktorin zum Jahresende einen Bericht zur Abschlussrechnung vor, mit seinen Anmerkungen zur Gebarung des abgelaufenen Jahres.
2. Die Mitglieder des Kollegiums können ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Koordinierungsbeirats teilnehmen.