Die Punkte zur Bewertung der Unterlagen verteilen sich wie folgt:
a.) abgeschlossenes Universitäts- bzw. Hochschulstudium im Bereich der Bildungsarbeit im Kindergarten: bis zu 4 Punkte;
b.) Forschungsdoktorat im Bereich Bildungsarbeit im Kindergarten: 6 Punkte;
c.) Universitärer Master im Bereich Bildungsarbeit im Kindergarten: 2 Punkte;
d.) Zusatzausbildung als Integrationskindergärtnerin: 2 Punkte
e.) Ausbildungslehrgänge, die für den Kindergarten relevant sind und vom Pädagogischen Institut/vom Bereich Innovation und Beratung im deutschen Bildungsressort oder vergleichbaren Einrichtungen für den Kindergarten ausgetragen wurden: 1 Punkt pro Ausbildungslehrgang bis max. 3 Punkte;
f.) Tätigkeit als Dozentin oder Leitung von didaktischen Laboratorien an Universitäten oder Pädagogischen Hochschulen bezogen auf den Kindergarten: 3 Punkte pro Auftrag bis max. 6 Punkte;
g.) Supervisorin oder Praktikumsverantwortliche des Praktikums in den Laureats- bzw. Masterstudiengängen Bildungswissenschaften für den Primarbereich oder Tätigkeit als Projektbegleiterin oder stellvertretende Direktorin in einem Kindergartensprengel oder Mitarbeiterin am Pädagogischen Institut bzw. im Bereich Innovation und Beratung: 2 Punkte pro Kindergartenjahr bis max. 6 Punkte;
h.) Tutorin an den Kindergärten im Rahmen der universitären Ausbildung der Kindergärtnerinnen: 2 Punkte;
i.) Referententätigkeit oder Leitung von Gruppen bei der berufsbegleitenden Fortbildung der Kindergärtnerinnen, die von der Autonomen Provinz Bozen–Südtirol oder von einzelnen Kindergartensprengeln getragen wurde: je 6 Stunden 1 Punkt bis max. 7 Punkte;
j.) Teilnahme an der berufsbegleitenden Fortbildung in den letzten fünf Jahren: je 100 Fortbildungsstunden 1 Punkt bis max. 3 Punkte;
k.) Mitarbeit in Arbeitsgruppen zur didaktischen Forschung und zur Qualitätsentwicklung im Kindergarten, die von Universitäten oder Bildungsverwaltungen oder Kindergartensprengeln getragen wurden: 3 Punkte;
l.) Veröffentlichungen zur Bildungsarbeit im Kindergarten: bis zu 6 Punkte.