1. Die Bewertung erfolgt nach folgenden Kriterien:
a) Innovationsgrad des Projekts und Originalität der Ergebnisse in Bezug auf den aktuellen Stand der Technik,
b) Angemessenheit der Organisationsstruktur des Antrag stellenden Subjekts bezogen auf die erwarteten Ergebnisse,
c) Verhältnis zwischen vorgesehenen Kosten und erwarteten Ergebnissen,
d) wirtschaftliche und finanzielle Vertretbarkeit des Projekts,
e) Messbarkeit der vorgesehenen Ergebnisindikatoren des Projekts,
f) Klarheit und Vollständigkeit des Projekts,
g) Ausmaß des Risikos, welches von der Komplexität und den technischen Schwierigkeiten des Projekts ausgeht,
h) Umfang der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit, die vom Antrag stellenden Subjekt intern durchgeführt wird.
2. Jedes dieser Kriterien wird gemäß folgendem Maßstab bewertet:
a) gut (4 Punkte)
b) genügend (2 Punkte)
c) ungenügend (0 Punkte).
3. Die Projekte, welche die Mindestanzahl von 14 Punkten nicht erreichen oder 0 Punkte bei mindestens drei Bewertungskriterien aufweisen, werden abgelehnt. Wird das Kriterium a) mit 0 Punkten bewertet, wird das Projekt abgelehnt.