1. Unbeschadet der in Artikel 25 enthaltenen Vorschriften müssen die auf der Grundlage des Bewertungsverfahrens laut Artikel 22 eingereichten Beihilfeanträge folgende Informationen und Unterlagen beinhalten:
a) Beschreibung des Projektes mit Angabe des Beginns und des Abschlusses sowie des oder der Projektverantwortlichen,
b) Investitions- und Kostenplan,
c) Zeitplan der Projekttätigkeiten,
d) Kostenvoranschlag für Ausgaben über 15.000,00 Euro,
e) Ersatzerklärung der beeideten Bezeugungsurkunde über die Unternehmensgröße (kleines, mittleres oder großes Unternehmen),
f) Ersatzerklärung der beeideten Bezeugungsurkunde zu den illegalen und unvereinbaren Beihilfen (Deggendorf-Erklärung),
g) Ersatzerklärung der beeideten Bezeugungsurkunde, dass es sich nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten handelt,
h) jedes weitere vom zuständigen Amt für die Bewertung des Vorhabens angeforderte Dokument.
2. Unvollständige Anträge, die nicht innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Aufforderung seitens des zuständigen Amtes vervollständigt werden, werden abgelehnt.