1. Die Sekretärin/Der Sekretär fasst die Sitzungsniederschriften ab. In den Niederschriften werden der Ort und der Zeitpunkt der Sitzung, der Namen der/des Vorsitzenden und jene der anwesenden und abwesenden Mitglieder, die Schwerpunkte der Besprechung sowie die abgegebenen Stimmen und Enthaltungen angeführt.
2. Die Niederschriften werden von der/vom Vorsitzenden und von der Sekretärin/vom Sekretär unterzeichnet. Die von der Sekretärin/vom Sekretär abgefassten und von der/vom Vorsitzenden unterzeichneten Sitzungsprotokolle bedürfen keiner weiteren Genehmigung.
3. Die Niederschrift wird in der Regel mit der Einberufung zur nächsten Sitzung an die Mitglieder verschickt; das Original wird in die entsprechende Sammlung aufgenommen.
4. Jedes Mitglied kann zu Beginn der Sitzung allfällige formelle Berichtigungen oder Präzisierungen seiner im Laufe der vorangehenden Sitzung abgegebenen Erklärungen beantragen; diese werden von der Sekretärin/vom Sekretär nach Genehmigung durch der/den Vorsitzenden in der Niederschrift vermerkt.