1. Die Sitzungen des Komitees sind nicht öffentlich. Im Rahmen des unbedingt Erforderlichen kann die/der Vorsitzende zu den Sitzungen Fachleute oder Bedienstete einladen, deren Aufgabe es ist, technische Hinweise zu den Gegenständen abzugeben oder rechtliche Fragen zu klären.
Diese Personen müssen den Sitzungssaal verlassen, sobald über die Angelegenheit zur Diskussion und Abstimmung geschritten wird.
2. An den Sitzungen nimmt die Sekretärin/der Sekretär des Komitees teil, die/der bei Abwesenheit oder Verhinderung durch eine von der Vorsitzenden/einen vom Vorsitzenden namhaft gemachte Bedienstete/gemachten Bediensteten vertreten werden kann, die/der wenigstens der sechsten Funktionsebene angehören muss.