1. Kann ein Mitglied nicht an einer Sitzung teilnehmen, so muss es das Sekretariat am Vortag der Sitzung und spätestens vor Beginn derselben verständigen, da es sonst unentschuldigt abwesend ist. Ist ein Mitglied dreimal hintereinander unentschuldigt abwesend, kann es auf Vorschlag der/des Vorsitzenden ersetzt werden.