1. Die/Der Vorsitzende leitet die Arbeiten des Komitees und gewährleistet die Ordnungsmäßigkeit der Sitzungen und der Gutachten.
2. Bei Abwesenheit oder Verhinderung wird die/der Vorsitzende durch die stellvertretende Vorsitzende/den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten oder, wenn auch diese/r nicht anwesend ist, entweder von einem, auch von Fall zu Fall von dieser/diesem designierten, anderen Mitglied oder vom ältesten Mitglied.