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In vigore al: 11/09/2012

Beschluss vom 9. Juli 2012, Nr. 1066
Sondermaßnahmen zugunsten von Dorfliften und Kleinstskigebieten

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Artikel 5
Förderungsfähige Investitionen

1. Zur Förderung sind Investitionen für den Ankauf von Pistenpräpariergeräten und Beschneiungsanlagen zugelassen.

2. Zur Förderung zugelassen sind auch gebrauchte Güter.