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In vigore al: 11/09/2012

Beschluss vom 19. März 2012, Nr. 409
Leitlinien für die Ausarbeitung und Führung des Landeskrankenhausarzneimittelverzeichnisses - LKAV

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1. Der Südtiroler Sanitätsbetrieb wird beauftragt, eine technische Gruppe einzurichten, mit der Aufgabe, das Landeskrankenhausarzneimittelverzeichnis – LKAV- auszuarbeiten und zu führen, das die in den Krankenhäusern des Südtiroler Sanitätsbetriebes zu verwendenden Arzneimittel enthält. Die Gruppe sorgt insbesondere dafür

• das LKAV zu erstellen und Überarbeitungen und Neuerungen vorzuschlagen; auf der Grundlage der Kriterien von Wirksamkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit die Ansuchen auf Aufnahme von neuen Arzneimittel in das LKAV zu prüfen, zu bewerten und diesbezügliche Stellungnahmen abzugeben;

• die Befolgung des LKAV durch die Gesundheitsbezirke zu überwachen und festgestellte Abweichungen der Direktion des Südtiroler Sanitätsbetriebes mitzuteilen, da das LKAV in allen seinen Teilen für die Gesundheitsbezirke verbindlich is;

• die Ergänzung von Krankenhaus und Territorium bei der Verwendung von Arzneimittel im Hinblick auf therapeutische Kontinuität und Rationalisierung der Ressourcen zu fördern.

2. Um den Informationsfluss zwischen Südtiroler Sanitätsbetrieb und Abteilung Gesundheitswesen zu gewährleisten, nimmt an der Gruppe gemäß Punkt 1 des vorliegenden Beschlusses der Direktor oder die Direktorin des zuständigen Amtes für Gesundheitssprengel oder ein Vertreter oder eine Vertreterin des- oder derselben teil.

3. Die erste Fassung des LKAV wird von der Landesregierung innerhalb 31. Dezember 2012 genehmigt.

4. Die beiliegenden “Leitlinien”, die wesentlichen Bestandteil des vorliegenden Beschlusses bilden und die die Modalitäten für die Führung des LKAV gemäß Punkt 1 des vorliegenden Beschlusses enthalten, sind genehmigt.