In vigore al

RICERCA:

In vigore al: 11/09/2012

Beschluss vom 9. Juli 2012, Nr. 1066
Sondermaßnahmen zugunsten von Dorfliften und Kleinstskigebieten

Visualizza documento intero

...omissis...

1. die „Sondermaßnahmen zugunsten von Dorfliften und Kleinstskigebieten“ laut Anlage „A“ als wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses zu genehmigen;

2. bezüglich der Verfahrensbestimmungen, Verpflichtungen und Sanktionen, wird - sofern vereinbar - auf die allgemeinen für die Gewährung der Beihilfen gemäß Landesgesetz Nr. 4/97 geltenden Richtlinien verwiesen;

3. die Beihilfe im Ausmaß von 70% für den Ankauf von Pistenpräpariergeräten und Beschneiungsanlagen (auch gebrauchte Güter) im Rahmen der De Minimis Regelung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 in Bezug auf die Art. 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu gewähren;

4. die Richtlinien gemäß Anlage „A“ des vorliegenden Beschlusses finden für die Anträge Anwendung, die ab dem Tag der Genehmigung der gegenständlichen Sondermaßnahme bis einschließlich 31.12.2016 im zuständigen Amt eingereicht werden, sowie für alle aufliegenden und noch nicht genehmigten Anträge von berechtigten Förderwerbern laut technischer Liste;

5. den vorliegenden Beschluss im Amtsblatt der Region zu veröffentlichen.