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In vigore al: 11/09/2012

Beschluss vom 27. Februar 2012, Nr. 288
Neufestlegung der Kriterien für die indirekte fachärztliche Betreuung - Widerruf des eigenen Beschlusses Nr. 227 vom 13. Februar 2012

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1. beiliegende Kriterien für die indirekte fachärztliche Betreuung laut Artikel 34 des Landesgesetzes vom 5. März 2001, Nr. 7, in geltender Fassung, zu genehmigen, wobei der eigene Beschluss Nr. 227 vom 13. Februar 2012 widerrufen werden muss;

2. vorliegenden Beschluss am 1. April 2012 in Kraft treten zu lassen und zwar für die ab diesem Datum ausgestellten Rechnungen bzw. Honorarnoten;

3. mit in Kraft treten des vorliegenden Beschlusses wird der eigene Beschluss Nr. 1324 vom 30. April 2001 außer Kraft gesetzt;

4. vorliegenden Beschluss und dessen Anlage im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol zu veröffentlichen.