1. Das Amt archiviert das Beitragsansuchen nach entsprechender Mitteilung an die örtliche Körperschaft, wenn
a) Unterlagen fehlen und diese nicht innerhalb der in der entsprechenden Aufforderung angegebenen Frist nachgereicht wurden,
b) die Kosten oder der höchstmögliche Zusatzbeitrag unter 20.000,00 Euro liegen. Diese Bestimmung wird nicht für die Fertigstellung des Bauwerkes oder Abschluss der Investition laut Artikel 20 Absatz 4, für die Genehmigung von Varianten laut Artikel 22 und für die Gewährung von Zusatzbeiträgen gemäß Artikel 23 Absatz 3 angewandt,
c) die Mitteilung laut Artikel 4 nicht unverzüglich erfolgt ist,
d) das Ansuchen laut Artikel 5 nicht fristgerecht eingereicht wurde,
e) mit der Durchführung der Zivilschutzmaßnahmen laut Abschnitt III und Abschnitt IV vor Erhalt der Mitteilung über das positive Ergebnis der Überprüfung des Beitragsansuchens laut Artikel 14 begonnen wurde, unbeschadet der Bestimmungen laut Artikel 9.