1. Das Amt überprüft das Beitragsansuchen in formeller Hinsicht sowie hinsichtlich der Förderfähigkeit der Zivilschutzmaßnahme und der Aufschlüsselung der anerkannten Kosten und übermittelt der örtlichen Körperschaft die Mitteilung über das Ergebnis der Antragsbewertung.
2. Das Amt kann von der örtlichen Körperschaft jederzeit zusätzliche Unterlagen anfordern, die es für die Beitragsgewährung für notwendig erachtet.