1. Das Kollegium der Rechnungsprüfer setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen, wobei ein Mitglied von der Gemeinde Toblach, ein Mitglied von der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol und ein Mitglied vom Stiftungsrat ernannt wird. Einer der Rechnungsprüfer muss im Berufsverzeichnis der Rechnungsprüfer, der Wirtschaftsberater oder der Buchhalter eingetragen sein.
2. Das Kollegium kann bestätigt werden. Es wählt aus seiner Mitte den Präsidenten und bleibt für die Dauer des Stiftungsrates im Amt.
3. Das Kollegium übt die verwaltungsmäßige, juridische, buchhalterische und steuerrechtliche Kontrolle über die Tätigkeit der Stiftung aus und überprüft, ob dieselbe die Gesetzgebung, das Statut und die allgemeinen Grundsätze der guten Verwaltung befolgt.