1. Der Stiftungsrat ernennt ein Kuratorium, bestehend aus Experten/innen und Vertreter/innen der verschiedenen kulturellen und gesellschaftlichen Bereiche, mit dem Ziel eine Vernetzung der Stiftung mit den diversen Institutionen, Vereinen, Verbänden und Interessensgruppen zu erzielen.
2. Das Kuratorium hat gegenüber dem Stiftungsrat und, in Absprache mit diesem, auch gegenüber dem Direktor beratende Funktion.
3. Der Stiftungsrat legt die Anzahl der Mitglieder und die Amtsdauer des Kuratoriums sowie das Ausmaß eventueller Vergütungen fest. Dabei sind die einschlägigen Landesbestimmungen zu berücksichtigen.