1. Zugelassen sind Personen, die im Besitz eines mit privaten Körperschaften oder Unternehmen abgeschlossenen Arbeitsvertrags sind. Genannte Personen müssen in der Autonomen Provinz Bozen ansässig sein und ihre Arbeitstätigkeit in einem lokalen Sitz des Unternehmens ausüben.
Zugelassen sind weiters in Südtirol ansässige Personen, die nachweislich:
a) in die Lohnausgleichskasse oder Mobilitätsliste eingetragen sind (sich gemäß Arbeitskräftekartei des Arbeitsservice der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol oder entsprechender Dokumentation/Bescheide in Lohnausgleich oder Mobilität befinden)
b) arbeitslos sind (sich gemäß Arbeitskräftekartei des Arbeitsservice der Autonomen Provinz Bozen Südtirol oder entsprechender Dokumentation/
Bescheide auf Arbeitssuche befinden).
Die Antragsteller/Antragstellerinnen müssen zum Zeitpunkt der Gesuchsstellung eine der oben genannten Voraussetzungen erfüllen.
2) Nicht zugelassen sind:
a) öffentliche Bedienstete
b) Betriebsinhaber/Betriebsinhaberinnen oder Unternehmer/Unternehmerinnen
c) Freiberufler/Freiberuflerinnen
d) Personen, denen im Rahmen vorliegender Ausschreibung bereits ein finanzieller Beitrag zugesprochen wurde;
e) Personen, welche nicht unter Punkt 1 dieses Artikels genannt sind