Das Gesuch muss ab Datum der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt der Region Trentino – Südtirol innerhalb des 10. eines jeden Monats beim Bereich Italienische Berufsbildung eingereicht werden. Hier wird das Gesuch mit dem Stempel des Eingangsdatums versehen; der Poststempel ist nicht gültig.
Das Gesuch muss auf dem dafür vorgesehenen Formular abgefasst, vom Antragsteller/von der Antragstellerin unterzeichnet und entweder per Post oder persönlich bei der Italienischen Berufsbildung eingereicht werden.
Der Eingang der persönlich abgegebenen oder mit der Post zugesandten Gesuche wird mittels Eingangsstempel der Italienischen Berufsbildung bestätigt. Letztere vermerkt auf den Gesuchen neben dem Datum auch die dazugehörige Protokollnummer.
Gültig ist in jedem Fall obgenannter Eingangsstempel und nicht der Poststempel.
Für die Gewährung eines finanziellen Beitrages ist es in jedem Fall erforderlich, vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme ein entsprechendes Gesuch einzureichen.
Als zulässig gelten Gesuche, welche:
a) fristgerecht eingereicht worden sind
b) von Personen eingereicht werden, die lt. Art. 2 der vorliegenden Kriterien zugelassen sind
c) c) auf dem dafür vorgesehenen Formular vollständig ausgefüllt und mit allen nötigen Anlagen versehen worden sind .
Die Gesuche werden in ihrer chronologischen Reihenfolge angenommen bei Berücksichtigung der laut Art.3 vorgesehenen Vorrangigkeit; die Finanzierung erfolgt bis zur Erschöpfung der bereitgestellten Finanzmittel.