Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen in der Regel innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum der Gesuchseinreichung beginnen und zwar in der Regel erst nach der entsprechenden Beitragszusage durch die Italienische Berufsbildung.
Im anderen Fall nehmen die Antragsteller/ Antragstellerinnen auf eigene Verantwortung an den Weiterbildungsmaßnahmen teil.
Bei einer negativen inhaltlichen Begutachtung der Gesuche durch die Bewertungskommission werden für die durchgeführten Weiterbildungstätigkeiten keinerlei Spesen ersetzt.
Bei den zur Finanzierung zugelassenen Kursen sind ausschließlich Änderungen am Kurskalender und/oder am Stundenplan erlaubt. Diese müssen der Italienischen Berufsbildung rechtzeitig mitgeteilt werden.