Die Rückerstattung des uneinbringlichen und nicht verrechenbaren MwSt-Betrages, welcher sich aus der Verwaltung der Beihilfen und Maßahmen des ELER-Fonds - Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums – ergibt, wird von der Landeszahlstelle der Autonomen Provinz Bozen vorgenommen, die auch die Auszahlung von zusätzlichen Landesbeihilfen, im Rahmen der von der Europäischen Kommission mit dem Programm zur ländlichen Entwicklung des ELER -Fonds genehmigten Begrenzungen, veranlasst.
Für die Auszahlung von Vorschüssen, Teil- und der Endliquidierungen wird dasselbe Verfahren angewandt, welches auch bei den entsprechenden mitfinanzierten Beihilfen angewandt wird.