Das im Sinne des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum 2007 – 2013 für die unter Punkt 3 angeführten Maßnahmen und von den Begünstigten laut Punkt 2 eingereichte Gesuch für die Beihilfe gilt gleichzeitig auch als Gesuch für die Gewährung der Rückerstattung der MwSt-Ausgaben. Die Sachverhaltsermittlung des Gesuches im Sinne des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum 2007 – 2013 schließt auch die Sachverhaltsermittlung der obgenannten Beihilfen mit ein.