In vigore al

RICERCA:

In vigore al: 30/06/2015

Beschluss vom 14. April 2015, Nr. 419
Kriterien zur Förderung der Beratungstätigkeit und anderer Dienstleistungen zur Inanspruchnahme von Direktfinanzierungen der Europäischen Kommission (EU-Programme) - Änderung bzw. Anpassung an die neue gesetzliche Freistellungsbestimmung

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Artikel 3
Zielsetzung

1. Ziel der Förderung ist die verstärkte Nutzung der EU-Programme in Südtirol, die verstärkte Teilnahme von Südtiroler Projektträgern an EU-Programmen und die Steigerung der Qualität von Südtiroler Projektvorschlägen im Bereich dieser Programme.